Allgemeine Geschäftsbedingungen
von voice-design | Werbung, Design & Druck (Andreas Bender), im Folgenden “voice-design” / “Auftragnehmer” genannt:
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von voice-design gegenüber ihren Kunden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt voice-design nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Als Vertragsgrundlage gilt die im jeweiligen Angebot von voice-design enthaltene individuelle Preis- und Leistungsbeschreibung. Die ausgewiesenen Preise gelten ab Werk und schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sowie Steuern und Zölle nicht ein und verstehen sich somit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Voice-design kann eine Vorauszahlung verlangen. Im Übrigen sind die Angebote von voice-design freibleibend.
(2) Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei voice-design eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme durch voice-design genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung ebenso wie der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten. Mit der Auftragserteilung verzichtet der Auftraggeber auf eine gesonderte Erklärung voice-designs über die Annahme seines Auftrages. Weicht eine Auftragsbestätigung von voice-design vom Auftrag in wesentlicher Hinsicht ab, so gilt sie als neues Angebot.
(3) voice-design behält sich vor, Aufträge abzulehnen, falls bei der Auftragsabwicklung Rechte Dritter verletzt, gegen Gesetze oder die Firmenphilosophie verstoßen würde. voice-design wird den Auftraggeber in diesem Fall von der Auftragsablehnung entsprechend informieren.
(4) Der Auftraggeber hat spätestens bei der Erteilung des Auftrages seinen vollständigen (Firmen- / Vereins-) Namen, seine Adresse sowie eine Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse anzugeben, deren technische Funktionsfähigkeit er vom Zeitpunkt der Auftragserteilung bis zum endgültigen Abschluss des Auftrages gewährleistet und über die er auch zu üblichen Arbeitszeiten erreichbar ist. Für Fehler und Terminschwierigkeiten, die auf mangelhaften Kommunikationsmöglichkeiten seitens des Auftraggebers beruhen, kann voice-design nicht haftbar gemacht werden.
3. Rücktrittsregelung
(1) Kommt es zum Vertragsrücktritt durch voice-design aus wichtigem Grunde oder tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass ein wichtiger Grund ihn hierzu berechtigt, so steht voice-design die vereinbarte Vergütung für den Auftrag abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber unbenommen.
(2) Als wichtiger Grund im Sinne des Absatzes 1 gilt insbesondere:
- wenn die Auftragsdurchführung gegen zwingende Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen würde.
- wenn der Auftraggeber die Druckdaten nicht rechtzeitig bereitstellt und dies auch nach Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist durch voice-design nicht tut.
- wenn der Auftraggeber eine geschuldete Vorauszahlung nicht rechtzeitig leistet und dies auch nach Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist durch voice-design nicht tut.
4. Grundsätze der Auftragsausführung
(1) Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit der gelieferten Druckdaten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von voice-design zu verantworten sind. Für die Inhalte der zur Auftragsausführung durch den Kunden an voice-design übertragenen Vorlagen, Druckdaten und Dateien, insbesondere Bilddateien, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Bei allen an voice-design übermittelten Aufträgen werden die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte des Kunden vorausgesetzt. Der Kunde haftet für alle aus einer Verletzung der vorgenannten Rechte entstehenden Folgen und stellt voice-design bei einer Inanspruchnahme durch Dritte von jeglicher Haftung frei.
(2) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten – dies gilt auch für Datenträger und Daten – unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens voice-design. voice-design ist nicht zur Herausgabe von Zwischenerzeugnissen (z.B. Druckplatten) verpflichtet, sofern nicht schriftlich eine solche Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind als voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen der Nichteinhaltung verbindlicher Termine durch voice-design sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber hat diese schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessenen Frist angedroht oder es handelt sich um einen Fixtermin.
(4) Bei der Übermittlung von Fremddaten gilt die Produktionsfreigabe mit Übersendung druckfähiger Daten an voice-design als erteilt, es sei denn, dass voice-design mit der Erstellung eines Proofs, eines Maschinenandrucks oder explizit mit der Überprüfung der Daten beauftragt wurde. voice-design ist nicht verpflichtet, unverlangt eingereichte Ausdrucke der Druckdaten zur Kenntnis zu nehmen oder aufzubewahren. Das Gleiche gilt für andere Muster, z.B. Falz- oder Verarbeitungsmuster, Farbmuster, Druckerzeugnisse früherer Aufträge – egal ob diese bei voice-design oder bei anderen Druckereien hergestellt wurden.
(5) Wird voice-design mit der Erstellung von Daten beauftragt, erhält der Auftraggeber vor der Produktion einen Korrekturabzug. Dieser kann auf Papier oder digital vorgelegt werden. Aufgabe des Auftraggebers ist es, diesen Korrekturabzug eingehend (inhaltlich und gestalterisch) zu prüfen, Korrekturen zu übermitteln bzw. die Produktionsfreigabe zu erteilen. Für Mängel, die bereits im Korrekturabzug vorlagen, aber nicht vom Auftraggeber moniert wurden, kann voice-design nicht haftbar gemacht werden.
(6) voice-design ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten, insbesondere Arbeiten an den Druckdaten, ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbständig auszuführen, wenn dies in dessen wirtschaftlichem Interesse liegt oder der Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages dient. Überschreiten die Kosten dieser zusätzlichen Arbeiten 10% der vereinbarten Vergütung nicht, gilt die Zustimmung des Auftraggebers zur Übernahme dieser Mehrkosten auch ohne Absprache mit ihm als erteilt. Für die Übernahme von Mehrkosten, die dem Auftraggeber durch die Ausführung von Vorarbeiten entstehen und die 10% der vereinbarten Vergütung für den Auftrag übersteigen, ist die Zustimmung des Auftraggebers erforderlich.
(7) Verweigert der Auftraggeber die Annahme der Leistung ganz oder teilweise, oder kommt der Auftrag aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden Grunde nicht zur Durchführung, so kann voice-design unbeschadet aller sonstigen Ansprüche für die Beseitigung bereits hergestellter Materialien / Einrichtungen Schadenersatz in Höhe von 10% des Auftragswertes oder des entsprechenden Teils verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
5. Lieferung
(1) Hat sich voice-design als Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person bzw. den Frachtführer übergeben worden ist.
(2) Der Auftraggeber hat das Recht, den Frachtführer zu bestimmen. Macht der Auftraggeber davon keinen Gebrauch, so beauftragt voice-design unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt dritte Unternehmen (Frachtführer) mit dem Versand, für deren Tätigkeit jegliche Haftung durch voice-design ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Auslieferungstermine, es sei denn voice-design ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen. Das Versandgut ist dabei unabhängig von seinem tatsächlichen Wert nur in üblichem Umfang zu dem jeweils geringsten versicherbaren Wert versichert. Zusätzliche Versicherungen / höhere Versicherungssummen werden nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers auf dessen Kosten abgeschlossen.
(3) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von voice-design ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Durch Betriebsstörungen verursachte Verzögerungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – (insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt) berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses und verlängern die Lieferfristen um den entsprechenden Zeitraum.
(4) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Auflage sind produktionsbedingt nicht immer auszuschließen und können nicht beanstandet werden. Es wird die tatsächlich gelieferte Menge berechnet.
6. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung
(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von voice-design; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die voice-design im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
(2) Zur Weiterveräußerung der gelieferten Waren ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung, die er gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche aus Versicherungsleistungen wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder wegen unerlaubter Handlung sicherungshalber in voller Höhe des voice-design geschuldeten Preises / der geschuldeten Forderung an voice-design ab. voice-design nimmt die Abtretung an.
7. Gewährleistung
(1) Bei unerheblichen Mängeln bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden. Als Mängel gelten nur technische Fehler, die nach dem aktuellen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte. Farbliche Differenzen, Bildbeschnitt oder Farbverschiebungen zwischen den Erzeugnissen und den Originaldaten sind keine Mängel. Eine Qualitätseinbuße durch eine mangelhafte Qualität (z. B. Auflösung) von Originalbilddaten stellt ebenfalls keinen Mangel dar.
(2) Bei vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten übernimmt voice-design keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Druckdaten beruhen. Eine Gewährleistung durch voice-design entfällt insbesondere für Druckdaten, die im RGB-Farbraum erstellt sind und / oder CMYK-Farbprofile beinhalten und / oder eine zu geringe oder zu hohe Auflösung aufweisen und / oder fehlende, defekte, nicht zu verarbeitende bzw. nicht eingebettete Schriften verwenden.
(3) Hat der Auftraggeber keinen von voice-design erstellten Proof oder Maschinenandruck bestellt oder einem von voice-design erstellten Proof oder Maschinenandruck nach Kenntnisnahme nicht widersprochen, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn sie beziehen sich auf Mängel, für welche die Kenntnisnahme eines Proofs oder Maschinenandrucks ohne jede Bedeutung ist.
(4) Hat der Auftraggeber nach Übermittlung eines Korrekturabzuges die Produktionsfreigabe erteilt, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn sie beziehen sich auf Mängel, für welche die Produktionsfreigabe nach Prüfung eines Korrekturabzuges ohne jede Bedeutung ist.
(5) Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur schriftlich und unverzüglich nach Empfang der Ware zulässig. Liegen berechtigte Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, so ist voice-design nach Wahl des Auftraggebers unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt.
(6) Im Übrigen gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.
8. Haftungsausschluss
(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet voice-design unbeschränkt nur, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. voice-design haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet voice-design nicht.
(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(3) Ist die Haftung von voice-design ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von voice-design auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von voice-design selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. voice-design ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet, sofern nicht anderweitige gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
10. Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Urkundenprozessen, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.
Stand: 24. Oktober 2014